Sichten, abstimmen, räumen und vorbereitet übergeben
Vor einer Nachlassräumung wird festgelegt, welche Erinnerungsstücke, Dokumente und Möbel erhalten bleiben. Verwertbare Gegenstände können nach Sichtung auf eine mögliche Wertanrechnung geprüft werden. Erst danach erfolgt die Räumung im schriftlich vereinbarten Umfang.
Die Aufnahmen stammen aus realen Arbeitsumgebungen. Personenbezogene oder vertrauliche Inhalte werden nicht absichtlich veröffentlicht.