Renovierung bei Auszug, Einzug und Neuvermietung
Beim Auszug zählt häufig ein fester Termin für die Wohnungsübergabe. Vor dem Einzug möchten Sie vielleicht einen frischen Anstrich oder neue Tapeten; Eigentümer und Verwaltungen bereiten Räume für die nächste Vermietung vor. Für jeden Anlass klären wir, welche Arbeiten tatsächlich gewünscht sind und welche Flächen unberührt bleiben.
Eine pauschale Pflicht zur Renovierung bei jedem Auszug besteht nicht. Was rechtlich geschuldet ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab; wir beurteilen keine Vertragsklauseln. Stimmen Sie strittige Vorgaben bei Bedarf mit der Vermieterseite oder einer Mietrechtsberatung ab. Für unsere Arbeit ist die schriftliche Beschreibung des gewünschten Zustands maßgeblich.
Malerarbeiten: Wände und Decken streichen
Zu einem ordentlichen Anstrich gehört mehr als die Farbrolle: Flächen schützen, lose Stellen prüfen, Dübellöcher und kleinere Risse nach Vereinbarung ausbessern, Kanten abkleben und geeignete Untergründe vorbereiten. Danach können Wände und Decken in der abgestimmten Farbe gestrichen werden. Ob ein einzelner Raum, die gesamte Wohnung oder ein Treppenhaus betroffen ist, wird bei der Besichtigung festgelegt.
Bei starken Verfärbungen, Wasserflecken oder beschädigtem Untergrund prüfen wir vorab, welche Vorbereitung sinnvoll ist. Ein Anstrich allein beseitigt keine Ursache für Feuchtigkeit oder Schimmel. Solche Fälle erfordern eine gesonderte Untersuchung und gegebenenfalls geeignete Fachleute.
Alte Tapeten entfernen und neu tapezieren
Mehrere Tapetenschichten, beschädigte Raufaser oder schlecht haftende Beläge können die Vorbereitung aufwendig machen. AMS kann Tapeten entfernen, den Untergrund nach vereinbartem Umfang vorbereiten und neue Tapeten anbringen. Ob alte Schichten vollständig abgehen, zeigt sich oft erst beim Öffnen einzelner Stellen. Fehlstellen, Putzschäden oder zusätzliche Spachtelarbeiten werden deshalb vorab beziehungsweise nach Freilegung abgestimmt.
Wer nur einen Raum auffrischen möchte, kann eine Teilrenovierung anfragen. Nennen Sie Zimmerzahl, Wandflächen und gewünschte Tapetenart; Fotos helfen bei der Vorbereitung.
Teppich, PVC und andere Bodenbeläge entfernen
Bei einer Rückgabe oder vor einem neuen Bodenbelag müssen manchmal alter Teppich, PVC oder Laminat entfernt werden. Ob ein Belag lose liegt, verklebt ist oder auf einem empfindlichen Untergrund haftet, beeinflusst Zeit und Verfahren. Wir prüfen die Fläche und besprechen Entfernung, eventuelle Kleberreste, Fußleisten und Abtransport als getrennte Positionen.
Ein neuer Boden oder eine Untergrundsanierung kann nach Besichtigung und technischer Klärung als zusätzliche Arbeit abgestimmt werden. Bei Verdacht auf schadstoffhaltige Altbeläge beginnt kein gewöhnlicher Rückbau; erst muss der Umgang fachkundig geklärt sein.
Treppenhaus und Fassade nach Abstimmung streichen
Auch außerhalb der Wohnung können Anstriche sinnvoll sein, etwa in einem Treppenhaus oder an einer Fassade. AMS nennt diese Arbeiten bereits im bisherigen Leistungsangebot. Bei einer Anfrage prüfen wir Untergrund, Zugänglichkeit, Schutz angrenzender Flächen, nötige Hilfsmittel und den gewünschten Ausführungsumfang. Erst danach lässt sich klären, ob und wie der Anstrich angeboten werden kann.

